Leitlinien
zum wirtschaftlichen Bauen
Seit dem Jahr 1998 gibt
es bei der Stadt Frankfurt a.M. Technische Standards, die sich im Laufe der Jahre
zu den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen weiterentwickelt haben. Ziel der
Leitlinien ist, bei vorgegebenen Qualitäten die jährlichen Gesamtkosten (Summe
aus Kapitalkosten, Betriebskosten und Folgekosten) über den gesamten
Lebenszyklus (Planung, Bau, Betrieb, Sanierung, Abriss und Entsorgung) zu
minimieren.
· Flyer Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen
Die
Leitlinien stellen die Gebäudenutzer in den Mittelpunkt und wollen deren
Behaglichkeit und deren Identifikation mit ihrem Gebäude fördern. Nicht zuletzt
soll die angemessene Gestaltung von Neubauten, die Erhaltung hochwertiger
Gebäude und eine nachhaltige Planung und Bauausführung unterstützt werden.
Die
aktuell gültigen Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2024 finden Sie hier:
· Leitlinien zum wirtschaftlichen
Bauen 2024
· Magistratsbeschluss
zu den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2019
· Stadtverordnetenbeschluss
zu den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2019
Schon vor Beginn der Planung sollen die Planungsziele in
einer sorgfältig abgestimmten und genehmigten Zielvereinbarung niedergelegt
werden, die im weiteren Planungsverlauf gemeinsam fortgeschrieben wird. Eine
Vorlage für diese Zielvereinbarung und das zugehörige Raumprogramm im
MS-Excel-Format finden Sie hier:
· Leerformular für Zielvereinbarung und Raumprogramm
Bereits
bei der Auslobung von Wettbewerben sollten die wichtigsten Punkte der
Leitlinien im Auslobungstext berücksichtigt werden:
Die Einhaltung der Leitlinien ist an vier Meilensteinen (zum Abschluss der Vorplanung, zur Bau- und Finanzierungsvorlage, bei der Abnahme und nach 2 Jahren Betrieb) mit den zugehörigen Checklisten von der Projektleitung des Amtes für Bau und Immobilien zu überprüfen.
· Checkliste zu den Leitlinien zum
wirtschaftlichen Bauen 2024
Im Rahmen der Vorplanung ist ein Zählerkonzept zu
erstellen und mit der Abteilung Energiemanagement abzustimmen. Eine Vorlage für
dieses Zählerkonzept im MS-Excel-Format finden Sie hier:
· Muster für ein Zählerkonzept
Die Projektleitung muss sicherstellen, dass
die Planer spätestens zur Abnahme für das Gebäude und die technischen Anlagen
einen ausführlichen und allgemeinverständlichen Gebäudebetriebsordner
anfertigen.
· Muster für Gebäudebetriebsordner
· Word-Vorlage für
Gebäudebetriebsordner
· Excel-Vorlage für Raumliste
und Zeitpläne
Gemäß den Leitlinien zum
wirtschaftlichen Bauen soll nach einer 2-jährigen Betriebsphase die
Zufriedenheit der Gebäudenutzenden und des Betriebspersonals mit einem
standardisierten Fragebogen erhoben werden.
· Fragebogen zur Zufriedenheit
Weitere wichtige Anlagen zu den Leitlinien zum
wirtschaftlichen Bauen können Sie hier herunterladen:
· Empfehlungen für die
Planung von Schulküchen
· Schulküchenplanungsstandards
VT 150-250
· Schulküchenplanungsstandards
VT 300-450
· Schulküchenplanungsstandards
VT 500-600
· Entscheidungsmatrix
Kfz-Ladestationen
· Fernwärme-Potenzialgebiete
(Copyright/Grafik: e-think energy
research)
· Frankfurter
Anpassungsstrategie an den Klimawandel
· Geschäftsanweisung Bau des Landes Hessen
· Gestaltungssatzung Freiraum
und Klima der Stadt Frankfurt a.M.
· Klimaplanatlas
der Stadt Frankfurt a.M.
· Leitfaden für
energieeffiziente Bildungsgebäude
· Pflichtenheft
Gebäudeautomation
· Planungsrichtlinien
für inklusives Bauen von Schulen
· Potenzialkarte
Abwärme und Wärmebedarf Frankfurt
· SOP
Freimessung / Abnahmemessung nach Neubau / Renovierung von Schulen und Kitas
· SOP
Vorgehen zur Vermeidung von Beschwerden bei Raumnutzerinnen und -nutzern
· Stadtverordnetenbeschluss zum
Passivhaus-Standard
· Stadtverordnetenbeschluss
zum Photovoltaik-Ausbau
· Technische Anforderungen für die
Errichtung von Photovoltaik-Anlagen
· Vogelfreundliches Bauen mit Glas und
Licht
· Wärmeversorgungsnetze Frankfurt
Zu den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen
2024/2025 werden wieder Online-Workshops angeboten. Anmelden können Sie sich
hier:
· Workshops zu den
Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2024/2025
Letzte Änderung: 02.05.2024
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