Energieausweise
Die Pflicht zur
Erstellung und zum Aushang von Energieausweisen für öffentliche Gebäude ergibt
sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) § 80 (3): „Der Eigentümer eines
Gebäudes, in dem sich mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche mit starkem
Publikumsverkehr befinden, der auf behördlicher Nutzung beruht, hat
sicherzustellen, dass für das Gebäude ein Energieausweis ausgestellt wird. Der
Eigentümer hat den … Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut
sichtbaren Stelle auszuhängen.“ Die Energieausweise sind für eine
Gültigkeitsdauer von zehn Jahren auszustellen.
Die Energieausweise können auf der Grundlage des Energiebedarfs (Berechnung aus den Daten der Gebäudehülle und der technischen Gebäudeausstattung) und auf der Grundlage des Energieverbrauchs (aus den tatsächlich gemessenen Verbrauchswerten) erstellt werden.
Der
wesentliche Unterschied zwischen den beiden Ausweistypen besteht darin, dass
der Verbrauchsausweis auch die Betriebsführung und das Nutzerverhalten enthält,
während dieses bei einem Bedarfsausweis nicht berücksichtigt wird. Bei selbst
genutzten Gebäuden ist der Verbrauchsausweis daher aussagekräftiger als der
Bedarfsausweis. Nähere Ausführungen dazu findet man in einem entsprechenden
Hinweis des Deutschen Städtetages:
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Hinweis
des Deutschen Städtetags: Energieverbrauchsausweise
Die
Abteilung Energiemanagement hat eigene MS-Excel-Arbeitsmappen für die
Erstellung von Energieausweisen entwickelt, die hier heruntergeladen werden
können:
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Energieverbrauchsausweis für Nichtwohngebäude
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Energiebedarfsausweis für Nichtwohngebäude
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Beispiel
Energieverbrauchsausweis Amt für Bau und
Immobilien, Gerbermühlstraße 48
Die
Excel-Vorlagen ermöglichen auch die seit dem 01.05.2014 erforderliche
Registrierung beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) und unterstützen
die Druckapplikation des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung
(BBSR). Weitere
Informationen zum Registrierungsprozess, zur Handhabung Ihres GEG-Benutzerkontos
(vormals EnEV-Benutzerkonto) und zur elektronischen Stichprobenkontrolle finden
Sie auf der GEG-Registrierstelle
sowie der Liste
der Kontrollstellen der Länder.
Ab
01.05.2021 erfolgte beim DIBT die Umstellung der Registrierstelle vom
EnEV-Benutzerkonto auf die GEG-Registrierstelle. Der neue Energieverbrauchsausweis
entspricht den Anforderungen des GEG und befindet sich derzeit in der
Entwicklungs- und Testphase, da die offizielle GEG-Schnittstelle des DIBt noch nicht fertigstellt und freigeben ist. Weitere
Informationen zum aktuellen Stand finden Sie hier.
Aufgrund
von Umstellungsproblemen mit der GEG-Schnittstelle stellen wir die EnEV-Version
des Energieverbrauchsausweises mit dem angepassten GEG-Zugang als
Übergangslösung zur Verfügung. Hier kann es jedoch zu Fehlermeldungen bei der
DIBT-Schnittstelle kommen.
Zusätzlich
gibt es für die Gebäudebegehung ein MS-Excel-Erfassungsblatt um alle möglichen
Energie- und Wassersparmaßnahmen mit den zugehörigen Massen zu erfassen:
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Gebäudeerfassung für den Energieverbrauchsausweis
Für den GEG-Nachweis und die Ausstellung von Energieausweisen bei Sanierungen hat die Abteilung Energiemanagement ein Merkblatt herausgegeben:
· GEG-Nachweis
und Energieausweise bei Sanierungsmaßnahmen
Die Energieausweise der städtischen Liegenschaften können Sie hier im PDF-Format herunterladen:
Letzte Änderung: 06.02.2022 Li