Erfolgsbeteiligung
für Energie- und Wassereinsparungen bei Nutzung und Betrieb
Ein wesentliches Problem bei kommunalen
Gebäuden besteht darin, dass die Gebäudenutzenden und das Betriebspersonal kein
unmittelbares Interesse an der Einsparung von Energie und Wasser haben. Um
diesem Problem zu begegnen, wurde 1996 ein Magistratsbeschluss mit dem Titel
„Beitrag zur Haushaltsentlastung durch Energie- und Wassersparmaßnahmen“
gefasst:
· Magistratsbeschluss 920 aus 1996
Dieser legt fest, dass nutzungs- und betriebsbedingte Einsparungen in städtischen Liegenschaften wie folgt aufgeteilt werden sollen:
· 50 % erhalten die der
Nutzenden der Liegenschaft zur allgemeinen Verwendung.
· Falls ein(e)
Energiebeauftragte(r) benannt wurde, erhält diese(r) die Hälfte davon (= 25 %
der Einsparung) als persönliche Prämie.
· 50 % fließen in die
Haushaltsstelle „Energie- und Wassersparmaßnahmen“ und stehen wieder für
investive Maßnahmen (z.B. für internes Contracting)
zur Verfügung.
Hierfür
müssen zunächst die Standard-Nutzungsbedingungen für das Gebäude fixiert
werden, damit Nutzungsänderungen (z.B. abendliche Vereins- oder VHS-Nutzung)
entsprechend berücksichtigt werden können. Anschließend wird ein 3-jähriger
Referenzzeitraum festgelegt. Der Referenzverbrauch für jeden Verrechnungszähler
(Strom, Heizenergie und Wasser) ergibt sich dann als mittlerer Jahresverbrauch
in dem Referenzzeitraum. Während des laufenden Jahres muss der/die
Energiebeauftragte monatlich die Zählerstände notieren, damit der Erfolg der
Einsparung zeitnah überwacht werden kann. Am Ende des Jahres werden die
Einsparungen für jeden Verrechnungszähler gegenüber dem Referenzverbrauch
berechnet. Dabei werden bauliche Maßnahmen und Nutzungsänderungen über einen
Faktor Gebäude/Nutzung berücksichtigt. Beim Heizenergieverbrauch wird eine
Witterungsbereinigung vorgenommen. Die genauen Modalitäten sind in der
folgenden Verwaltungsrichtlinie festgelegt:
· Veröffentlichung in den
Nachrichten der Stadtverwaltung zur Erfolgszuwendung für Energiebeauftragte
· MS-Word-Vorlage zur
Übertragung der Funktion eines/einer Energiebeauftragten
· MS-Excel-Arbeitsmappe zur Berechnung
der Erfolgsbeteiligung
Die erzielten Einsparungen und
Prämien aus den Jahren 1998-2024 finden Sie in folgender Tabelle:
· Prämien im Programm Erfolgsbeteiligung
für Energieeinsparungen bei Nutzung und Betrieb
Im Jahr 2024 wurden
Einsparungen in Höhe von fast 1,6 Mio. € erzielt. Der Rückgang der Einsparungen
gegenüber dem Vorjahr liegt an den rückläufigen Energiepreisen und an der
Anpassung der Referenzzeiträume.
· Gruppenfoto zur Prämienverleihung 2024
· Presseecho zur Prämienverleihung 2024
· Pressemitteilung zur Prämienverleihung
November 2023
· Gruppenfoto zur Prämienverleihung November
2023
· Presseecho zur Prämienverleihung Februar 2023
· Gruppenfoto zur Prämienverleihung Februar
2023
· Video zur Prämienverleihung 2020
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· Gruppenfoto zur Prämienverleihung 2019
· Presseecho zur Prämienverleihung 2017
· Gruppenfoto zur Prämienverleihung 2017
· Presseecho zur Prämienverleihung 2016
· Gruppenfoto zur Prämienverleihung 2016
Letzte Änderung: 15.10.2025 Li