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Erfolgsbeteiligung für Energie- und Wassereinsparungen bei Nutzung und Betrieb

Ein wesentliches Problem bei kommunalen Gebäuden besteht darin, dass die Gebäudenutzenden und das Betriebspersonal kein unmittelbares Interesse an der Einsparung von Energie und Wasser haben. Um diesem Problem zu begegnen, wurde 1996 ein Magistratsbeschluss mit dem Titel „Beitrag zur Haushaltsentlastung durch Energie- und Wassersparmaßnahmen“ gefasst:

·    Magistratsbeschluss 920 aus 1996

Dieser legt fest, dass nutzungs- und betriebsbedingte Einsparungen in städtischen Liegenschaften wie folgt aufgeteilt werden sollen:

·    50 % erhalten die der Nutzenden der Liegenschaft zur allgemeinen Verwendung.

·    Falls ein(e) Energiebeauftragte(r) benannt wurde, erhält diese(r) die Hälfte davon (= 25 % der Einsparung) als persönliche Prämie.

·    50 % fließen in die Haushaltsstelle „Energie- und Wassersparmaßnahmen“ und stehen wieder für investive Maßnahmen (z.B. für internes Contracting) zur Verfügung.

Hierfür müssen zunächst die Standard-Nutzungsbedingungen für das Gebäude fixiert werden, damit Nutzungsänderungen (z.B. abendliche Vereins- oder VHS-Nutzung) entsprechend berücksichtigt werden können. Anschließend wird ein 3-jähriger Referenzzeitraum festgelegt. Der Referenzverbrauch für jeden Verrechnungszähler (Strom, Heizenergie und Wasser) ergibt sich dann als mittlerer Jahresverbrauch in dem Referenzzeitraum. Während des laufenden Jahres muss der/die Energiebeauftragte monatlich die Zählerstände notieren, damit der Erfolg der Einsparung zeitnah überwacht werden kann. Am Ende des Jahres werden die Einsparungen für jeden Verrechnungszähler gegenüber dem Referenzverbrauch berechnet. Dabei werden bauliche Maßnahmen und Nutzungsänderungen über einen Faktor Gebäude/Nutzung berücksichtigt. Beim Heizenergieverbrauch wird eine Witterungsbereinigung vorgenommen. Die genauen Modalitäten sind in der folgenden Verwaltungsrichtlinie festgelegt:

·    Veröffentlichung in den Nachrichten der Stadtverwaltung zur Erfolgszuwendung für Energiebeauftragte

·    MS-Word-Vorlage zur Übertragung der Funktion eines/einer Energiebeauftragten

·    MS-Excel-Arbeitsmappe zur Berechnung der Erfolgsbeteiligung

 

Die erzielten Einsparungen und Prämien aus den Jahren 1998-2022 finden Sie in folgender Tabelle:

 

·    Prämien im Programm Erfolgsbeteiligung für Energieeinsparungen bei Nutzung und Betrieb 1998-2022

 

Im Jahr 2022 wurden Einsparungen in Höhe von über 1,6 Mio. € erzielt. Der Anstieg der Einsparungen gegenüber den Vorjahren liegt zum Teil an den krisenbedingt angestiegenen Energiepreisen. Hinzu kommt, dass überdurchschnittlich hohe Heizenergieeinsparungen erreicht wurden. Wir gratulieren herzlich zu dem tollen Erfolg!

 

·    Pressemitteilung zur Prämienverleihung November 2023

·    Gruppenfoto zur Prämienverleihung November 2023

·    Presseecho zur Prämienverleihung Februar 2023

·    Gruppenfoto zur Prämienverleihung Februar 2023

·    Video zur Prämienverleihung 2020

·    Presseecho zur Prämienverleihung 2019

·    Gruppenfoto zur Prämienverleihung 2019

·    Presseecho zur Prämienverleihung 2017

·    Gruppenfoto zur Prämienverleihung 2017

·    Presseecho zur Prämienverleihung 2016

·    Gruppenfoto zur Prämienverleihung 2016

Letzte Änderung: 20.11.2023 Li