Erfolgsbeteiligung
für Energie- und Wassereinsparungen bei Nutzung und Betrieb
Ein wesentliches Problem bei kommunalen
Gebäuden besteht darin, dass die Gebäudenutzenden und das Betriebspersonal kein
unmittelbares Interesse an der Einsparung von Energie und Wasser haben. Um
diesem Problem zu begegnen, wurde 1996 ein Magistratsbeschluss mit dem Titel
„Beitrag zur Haushaltsentlastung durch Energie- und Wassersparmaßnahmen“
gefasst:
· Magistratsbeschluss 920 aus 1996
Dieser legt fest, dass nutzungs- und betriebsbedingte Einsparungen in städtischen Liegenschaften wie folgt aufgeteilt werden sollen:
·
50
% erhalten die der Nutzenden der Liegenschaft zur allgemeinen Verwendung.
·
Falls
ein(e) Energiebeauftragte(r) benannt wurde, erhält diese(r) die Hälfte davon (=
25 % der Einsparung) als persönliche Prämie.
·
50
% fließen in die Haushaltsstelle „Energie- und Wassersparmaßnahmen“ und stehen
wieder für investive Maßnahmen (z.B. für internes Contracting) zur Verfügung.
Hierfür
müssen zunächst die Standard-Nutzungsbedingungen für das Gebäude fixiert
werden, damit Nutzungsänderungen (z.B. abendliche Vereins- oder VHS-Nutzung)
entsprechend berücksichtigt werden können. Anschließend wird ein 3-jähriger
Referenzzeitraum festgelegt. Der Referenzverbrauch für jeden Verrechnungszähler
(Strom, Heizenergie und Wasser) ergibt sich dann als mittlerer Jahresverbrauch
in dem Referenzzeitraum. Während des laufenden Jahres muss der/die Energiebeauftragte
monatlich die Zählerstände notieren, damit der Erfolg der Einsparung zeitnah
überwacht werden kann. Am Ende des Jahres werden die Einsparungen für jeden
Verrechnungszähler gegenüber dem Referenzverbrauch berechnet. Dabei werden
bauliche Maßnahmen und Nutzungsänderungen über einen Faktor Gebäude/Nutzung
berücksichtigt. Beim Heizenergieverbrauch wird eine Witterungsbereinigung
vorgenommen. Die genauen Modalitäten sind in der folgenden
Verwaltungsrichtlinie festgelegt:
· Veröffentlichung in den
Nachrichten der Stadtverwaltung zur Erfolgszuwendung für Energiebeauftragte
· MS-Word-Vorlage zur
Übertragung der Funktion eines/einer Energiebeauftragten
· MS-Excel-Arbeitsmappe zur Berechnung
der Erfolgsbeteiligung
Die
erzielten Einsparungen und Prämien aus den Jahren 1998-2023 finden Sie in
folgender Tabelle:
· Prämien im Programm Erfolgsbeteiligung
für Energieeinsparungen bei Nutzung und Betrieb 1998-2023
Im
Jahr 2023 wurden Einsparungen in Höhe von über 2,5 Mio. € erzielt. Der Anstieg
der Einsparungen gegenüber den Vorjahren liegt zum Teil an den krisenbedingt
deutlich angestiegenen Energiepreisen. Hinzu kommt, dass überdurchschnittlich
hohe Heizenergieeinsparungen erreicht wurden. Wir gratulieren herzlich zu dem
tollen Erfolg!
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Letzte Änderung: 05.11.2024 Li