Barrierefreiheit
Das Amt für Bau und Immobilien der Stadt
Frankfurt am Main arbeitet daran, die Online-Angebote barrierefrei zugänglich
zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß EU-Richtlinie
2016/2102 gilt ausschließlich für die Internetseiten der Abteilung
Energiemanagement im Amt für Bau und Immobilien, nicht jedoch für verlinkte
Angebote und Dienste.
Stand der
Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Das Amt für Bau und Immobilien der Stadt
Frankfurt am Main ist bemüht, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der
Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen.
Die Website ist überwiegend mit den derzeit
gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar.
Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen,
sind nachfolgend aufgeführt.
Nicht
barrierefreie Inhalte und Funktionen
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß
der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der
Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht bzw. nicht vollständig barrierefrei:
·
PDF-Dokumente
·
Microsoft-Word-Dokumente
·
Microsoft-Excel-Dokumente
·
Bilder/Grafiken
·
Inhalte
in Leichter Sprache und Gebärdensprache
Die Stadt Frankfurt am Main arbeitet daran, die
barrierefreien Angebote weiter auszubauen. Diese Erklärung wurde am 29.02.2024
erstellt.
Kontakt
Bei Fragen zur Barrierefreiheit der Website
wenden Sie sich bitte an energiemanagement(at)stadt-frankfurt.de.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie Vorschläge für mehr barrierefreie
Angebote auf unserer Website machen möchten, schreiben Sie uns unter der
genannten Kontaktmöglichkeit.
Wenn Sie darüber hinaus ein
Durchsetzungsverfahren anstrengen möchten, finden Sie hier die zuständige
Stelle:
Landesbeauftragte für
Barrierefreiheit IT
Aufgaben der Durchsetzungsstelle: https://lbit.hessen.de/sites/lbit.hessen.de/files/2021-10/flyer_lbit_2021_v3_bf.pdf
Letzte Änderung: 29.02.2024 Li